Gießen (aho) - Ein Hund, der sich aus einem Auto springt und einem Reh hinterherjagt, erweist sich durch Hetzen des Rehes als “gefährlicher Hund”. Es muss deshalb eine erhöhte Hundesteuer entrichtet werden. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Gießen. Der Einzelrichter der 8. Kammer bestätigte nach mündlicher Verhandlung die Steuerfestsetzung der Stadt Staufenberg für einen Dalmatiner-Mix als gefährlichen Hund.
Hintergrund für die Festsetzung der erhöhten Hundesteuer ist ein Vorfall aus dem Jahr 2007, bei dem der Hund aus dem Auto gesprungen und einem Reh hinterhergelaufen ist, das auf der Flucht in einem Zaun hängen blieb. Streitig geblieben ist, ob der Hund das Reh auch gerissen hat.
Die Stadt Staufenberg stufte den Hund auf Grund dieses Vorfalls als „gefährlichen“ Hund ein, für den nach der Hundesteuersatzung der Stadt ein deutlich erhöhter Steuersatz zu entrichten ist (im hier betroffenen Jahr 2008 betrug die erhöhte Steuer 618 EUR im Vergleich zum normalen Steuersatz von 42 EUR).
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