von kleinmadanny » 19.09.2010, 09:51
Hallo
konnte leider einige Zeit nicht online kommen, da wir hier sehr viel um die Ohren hatten.
Also das letzte Telefonat mit dem Herrn, ist schon etwas her. Er wollte sich aber nocheinmal bei mir melden, da er jetzt erstmal alle durch telefonieren wollte, die interesse haben. Danach kam kein Anruf mehr!!! Ich hätte den Kleinen direkt genommen. Ich habe mich mal in meinem Umfeld umgehört ob es da nicht ernsthaftes Interesse gibt (auch mit den Auflagen ect. hier) und es gibt sie tatsächlich. Es gibt einen Mann der einen Boxer bei sich hat, der hätte interesse daran. Dann ein Ehepaar mit 2 Kindern, die hätten auch interesse an dem Rüden und ein Bekannter meiner Eltern, dieser hat einen Dalmatiner und arbeitet bei der Feuerwehr. Alle wollen den Kleinen natürlich vorher sehen. Also wie ich schon gesagt hatte, ich wäre bereit den Kleinen zu nehmen um hier für ihn ein gutes zuHause zu finden, natürlich nur unter der Vorraussetzung das der Hund ordnungsgemäß angemeldet wird und das die Leute die Haltungsbescheinung für einen gefährlichen Hund bekommen. So nennt man das hier bei uns. Da wird polizeilich geprüft ob irgendwelche Vorstrafen vorliegen. Ich kann mal kurz dazu schreiben, was dazu gehört mom ich hol das Blatt
Also man muss seine persönliche Zuverlässigkeit erkären und versichern das man NICHT
1. wegen vorsätzlichen Angriffs auf Leben oder Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei, Land oder Hausfriedensbruch, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, einer gemeingefährlichen Straftat oder einer Straftat gegen das Eigentum oder Vermögen rechtskräftig verurteil wurde.
2. mindestens zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangen Straftat oder
3. wegen einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz, das Bundesjagdgesetz oder das Betäubungsmittelgesetz
verurteilt wurde und seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung 5 Jahre noch nicht vergangen sind
Man muss weiterhin versichern dass man
4. nicht wiederholt gröblich gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Waffengesetzes, des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Sprengstoffgesetzes, des Bundesjagdgesetzes, des Betäubungsmittelgesetzes und der Kampfhundeverordnung sowie der Gefahrenabwehrverordnung gefährlicher Hunde verstoßen hat.
5.weder alkoholsüchtig, rauschmittelsüchtig, geisteskrank oder geistesschwach ist.
Wenn man all diese Dinge nachweislich erbringt, bzw das Ordnungsamt holt sich in Zusammenarbeit mit der Polizei alle nötigen Unterlagen, bekommt man hier eine sogenannte Halteerlaubnis für gefährliche Hunde!!!
Nachdem man diese bekommen hat muss man hier in Hessen folgende Unterlagen vorlegen
1. Nachweis der Sachkunde (Sachkundebescheinigung)
2. Nachweis über die fristgerechte Zahlung der Hundesteuer
3. Nachweis, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Wesensprüfung)
4. Nachweis über die unveränderliche Kennezeichnung des Hundes mit einer zur Identifizierung geeigneten, elektronisch lesbaren Marke (Chip)
5. Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde
So wenn man all dies dann macht, dann darf man den Hund für die nächsten 2 Jahre behalten und dann alles wieder vorlegen!!!
Achso ja natürlich muss dann auch noch jeder einen Führerschein mit dem Hund machen!!! Und zwar wirklich jeder der mit dem Hund vor die Tür geht. Der Hund darf ab einem Alter von 12 Monaten nur noch von Leuten geführt werden die den Führerschein gemacht haben und natürlich das 18. Lebensjahr vollendet haben!!!!!!!!
So das kann man ja so mal an den Herrn weitergeben, der für den Kleinen ein zu Hause sucht, denn wenn die meisten das hören, hat sich das Interesse sowieso erledigt!!!!
Natürlich kostet jeder Test und jede Genehmigung und so weiter auch Geld. Also er sollte auch gucken, dass der Kleine nicht in eine Familie kommt, wo es finanziell nicht unbedingt so gut aussieht. Denn das sind echt richtige Kosten die da auf einen zukommen!!!! Sind zwar einmalige Kosten aber sie müssen sofort gedeckt werden, da ansonsten eine Strafe von ca. 5000€uro droht und natürlich wird der Hund dann sofort aus dem Haushalt genommen!!!!
Liebe Grüße
Danny