Aus dem aktuellen Newsletter von Frau Cremer:
Liebe Tierfreunde,
Das Jahr 2006 hat einiges an Neuerungen gebracht. Zum einen sind seit heute Tierversuche an Menschenaffen in Österreich verboten. Damit ist uns Österreich einen Riesenschritt voraus. Zum anderen ist seit heute das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft. Diese Tatsache habe ich mir zunutze gemacht, um dem zuständigen Bundesministerium einige schmerzhafte Fragen zum Sinn und Zweck von Tierversuchen zu stellen, die von Bundesbehörden entweder selbst oder in deren Auftrag durchgeführt werden. Ich beabsichtige mit diesem Schreiben einige Steine ins Rollen zu bringen; denn eines ist klar: bei sehr vielen Fragen werden die Mitarbeiter von Seehofer ins Schwitzen und in Erklärungsnot geraten. Und da hoffe ich dann auf weitere Ansatzpunkte.
Bisher war ich fast immer Einzelkämpfer. Doch diese Sache ist mir zu wichtig, als dass ich nicht auch Hilfe von anderen gebrauchen könnte. Um meiner Anfrage mehr Gewicht zu verleihen und um den Politikern zu demonstrieren, dass ich nicht alleine dastehe, wäre es sehr hilfreich, wenn sich auch noch andere entschließen könnten, das Bundesministerium um Antwort zu bitten. Der Einfachheit halber habe ich ein Muster des Unterstützungsschreibens dieser Email beigefügt. Sie müssen lediglich noch Ihren Namen und Adresse in den Briefkopf eintragen und Ihre Namen unter die Grußformel setzen.
Die Emailadresse des Ministeriums ist:
poststelle@bmvel.bund.de
Die Faxnummer ist: 01888-529-4262
Das Sahnehäubchen wäre dann noch, wenn Sie mich von Ihrer Unterstützung informieren würden.
Ich bin sicher, dass mich viele unterstützen werden und bedanke mich deshalb schon mal im Voraus recht herzlich für Ihre Mühe.
Mit lieben Grüßen
Christina Kremer
www.fueralletiere.de
Der Inhalt des besagten Anschreibens:
Bergheim, 01.01.2006
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes
Fragen zu Tierversuchen
Sehr geehrte Damen und Herren,
das o.a. Gesetz ist nun in Kraft. Ich möchte deshalb die Gelegenheit ergreifen und übersende Ihnen in der Anlage einige Fragen, deren Beantwortung mir schon lange am Herzen liegt. In der Hoffnung, bald von Ihnen zu hören, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Christina Kremer
Die Fragen:
Für 2005
1. Welche Bundesbehörden haben in 2005 selbst Tierversuche durchgeführt oder in Auftrag gege-ben?
2. Was war der Zweck dieser Versuche?
3. Welche Tierversuchsprojekte sind davon abgeschlossen oder dauern noch an?
4. Welche Tierarten wurden für die Tierversuche verwandt?
5. Welche Schmerzen oder Beeinträchtigungen waren für die Tiere mit den Versuchen verbunden?
6. Wie viele Tiere haben die Versuche überlebt und wie viele wurden im Anschluß an die Versuche getötet?
7. Was ist mit den Tieren geschehen, die die Versuche überlebt haben?
8. Nach dem Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, AZ 11 ZU 3040 / 03 haben Ge-nehmigungsbehörden und beratende Kommissionen Tierversuchsanträge nicht nur einer Plausibi-litätsprüfung zu unterziehen, sondern auch einer inhaltlichen Prüfung auf die Notwendigkeit und ethische Vertretbarkeit der Versuche. Wurden diese Prüfungen vorgenommen? Und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
9. Wurde vor Durchführung der Tierversuche geprüft, ob zu der jeweiligen Fragestellung bereits Er-gebnisse aus anderen Versuchen vorliegen und wenn diese vorlagen, warum wurden dann die Versuche trotzdem durchgeführt?
10. Welche Quellen wurden für diese Überprüfung herangezogen?
11. Wurde geprüft, ob und wenn ja es für diese Tierversuche auch Ersatzmethoden gibt?
12. Wenn ja, warum wurden sie dann nicht angewandt?
13. Wurden Gutachten darüber erstellt, inwieweit die Ergebnisse aus den Tierversuchen auf den Menschen übertragbar sind?
14. Wie hoch waren die Kosten für diese Tierversuche?
15. Ist vor Auftragsvergabe eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellt worden?
16. Eine aktuelle Studie (T. Lindl et al: Tierversuche in der biomedizinischen Forschung, ALTEX 22, 3/05, 143-151) beweist, dass genehmigte und publizierte Tierversuchsarbeiten zu keinen Anwen-dungen beim Menschen führten. Rückblickend hätte laut dieser Studie die Hälfte der genehmigten Versuchsvorhaben nicht genehmigt werden dürfen. Wie stellen Sie sicher, dass Tierversuchsvor-haben einer Erfolgskontrolle unterzogen werden, um in Zukunft die Genehmigung von nicht ge-nehmigungsfähigen Tierversuchsanträgen zu vermeiden?
18. Warum müssen alternative Versuchsmethoden validiert werden, während diese Anforderung an Tierversuche nicht gestellt wird?
19. Wenn es solche wissenschaftlichen Methoden der Validierung für Tierversuche nicht gibt: Welche Garantien gibt es, dass die Ergebnisse auf den Menschen übertragbar sind?
Für 2006
1. Welche Tierversuchsprojekte sind durch Bundesbehörden für 2006 geplant oder werden bereits durchgeführt?
2. Was ist der Zweck dieser Tierversuche?
3. Welche Schmerzen oder Beeinträchtigungen haben diese Tiere zu erwarten?
4. Welche Tierarten sollen für die Tierversuche verwandt werden?
5. Wird vor Durchführung der Tierversuche geprüft, ob bereits Ergebnisse aus anderen Versuchen vorliegen?
6. Welche Quellen werden für diese Prüfung herangezogen?
7. Sind für diese Versuche Ersatzmethoden vorhanden?
8. Werden Gutachten darüber erstellt, inwieweit die Ergebnisse aus den Tierversuchen auf den Menschen übertragbar sind?
9. Wie hoch sind die Kosten für diese Tierversuche?
10. Wird vor Auftragsvergabe eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellt?
11. Wie ist es zu erklären, dass im Bundeshaushalt die Mittel für die Erforschung von alternativen Er-satzmethoden nur einen Bruchteil des Geldes betragen, das für die Förderung von neuen Tierver-suchszentren ausgegeben wird, obwohl bereits 1986 die EU in einer Richtlinie festgelegt hat, dass die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten die Forschung und Entwicklung von Alternativmetho-den fördern und die Rahmenbedingungen für diese Forschung stärken sollen?
12. Warum sind noch immer an den meisten Hochschulen und Universitäten in den Fachbereichen Medizin, Tiermedizin und Biologie Tierversuche, bzw. Übungen an eigens zu diesem Zweck getö-teten Tieren, Pflichtbestandteil der Ausbildung? Dass es auch anders geht, beweisen die human-medizinischen Fakultäten Halle, Hamburg, Hannover, Kiel, Leipzig, Marburg, München, Münster, Saarbrücken und Witten.
Wenn Ihr Frau Cremer unterstützen wollt, einfach das hier kopieren und abschicken:
Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
11055 Berlin
Datum
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes
Fragen zu Tierversuchen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben am 01.01.2006 von Frau Christina Kremer einige Fragen zu Tierversuchen erhalten, die von Bundesbehörden entweder selbst oder in deren Auftrag durchgeführt werden. Ich schließe mich diesen Fragen an und bitte , mir ebenfalls eine Antwort zukommen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Geht sicher auch per mail, dann kostet es auch nix!!!
Peppi