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ehrlichkeit vor dem ordnungsamt

Kritische Betrachtung der aktuellen Zucht des American Bulldog

ehrlichkeit vor dem ordnungsamt

Beitragvon Michael » 29.10.2007, 16:03

ich habe vor ein paar tagen mit leuten gesprochen, die sagten, sie hätten eien hund der rasse xyz als boxermix angemeldet, damit sparen sie sich hundesteuer, versicherungstheater und wesenstests für die familie und alle die mit dem hund rausgehen. soweit kann ich das je noch nachvollziehen wenn auch nicht akzeptieren, denn eigentlich sollte man hinter seinem hundstehen- nun gut aber es gibt sie halt diese leute, die anderen dann vieles versauen.

was passiert aber, wenn der listen hund als etwas anderes anmeldet ist
und etwas passiert und dabei rausgefunden wird, dass die entsprechenden organisationen und ämter hintegangen wurden, um
hundesteuer, versicherungsbeiträge oder wesenstestgebühren zu sparen, vielleicht auch aus angst, diesem nicht zu bestehen. Oder wenn
jemand, den man lange genug geärgert hat, einen denunziert.

welche konsequenzen kann das haben in hinblick auf:

haltung eines hunde allgemein ??
haltung meines hundes im speziellen ??
nachzahlung der Hundesteuer ??
versicherungsrelevante probleme ??

vielleicht ist ja der eine oder andere von euch da im thema,m
würd mich interessieren
wer hat seinen hunde nicht als ab- angemeldet und hat erfahrungen.
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Beitragvon Mojo » 29.10.2007, 16:35

Meine Hunde sind als das angemeldet was sie sind, American Bulldog.

Ich kann ja auch nachvollziehen, das es super ärgerlich ist wegen der Steuer etc, aber die Ungewissheit, was alles passieren könnte ,wenn das herauskommt, wäre mir so groß.

Ne ne, hinterher bekomm ich einen Eintrag in die Strafakte wegen Steuerhinterziehung oder ähnliches und dann würden mir noch die Hunde abgenommen werden, weil ich straffällig geworden bin.
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Beitragvon Daniela » 29.10.2007, 16:47

Jepp, meine sind auch als ABs gemeldet, sollten wir in ein anderes BL ziehen würde ich es auch so handhaben und sie als AB melden.

Ich hätte auch viel zu viel Angst, dass wenn mal was passieren sollte 1. die Versicherung nicht zahlt, wenn das rauskäme 2. mir der Hund weggenommen würde und 3. ich evtl. noch eine Strafe zahlen müsste.
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Beitragvon Bulldogge » 29.10.2007, 16:50

Da kommen mehrere Delikte zusammen

1. Steuerhinterziehung mit Vorsatz
2. Versicherungsbetrug mit Vorsatz

und je nach dem, ob es im jeweiligen Bundesland ein Hundegesetz oder nur eine Verordnung gibt

dürfte es sich im Sinne dieses Gesetzes oder dieser Verordnung um eine Straftat (Betrug) oder Ordnungswiedrigkeit handeln, wenn man die falsche Rasse angegeben hat.

Nummer 1 und 2 sind schon nicht witzig - Nummer 3 dürfte in Kombi mit 1 und 2 zum Haltungsverbot führen, denke ich.
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Beitragvon White Guardians » 29.10.2007, 21:58

@ sandmann,

ich denke mal schon bei punkt 3 alleine würde es zum haltungsverbot kommen, da man so ja schon das verantwortungsbewusstsein des halters sieht.

da wir in niedersachsen wohnen haben wir eh keine probleme damit, und auch sonst wären unsere als das was sie sind angemeldet, als ab's

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Beitragvon Bulldogge » 29.10.2007, 22:15

Nummer 3 alleine reicht in BB nicht. Allerdings sind 1 und 2 unter Umständen verhandelbar vor einer Strafkammer und damit relevant fürs Führungszeugnis.

Die Einträge aus Strafmaß von 1 und 2, plus Punkt 3 bedeuten dann in BB Haltungsverbot.

Allerdings: zunächst muss einem alles nachgewiesen werden und da wirds dann eng!

Genetisch gehts nicht. Ein Rassegutachter kann zwar sein Gutachten abgeben, aber in der Regel ist dieses erfolgreich anfechtbar. Mit Ausnahmen allerdings (ein Bullterrier geht selten als Mischling von Labrador und Pudel durch).

Damit fallen dann Punkt 1 und 2 recht schnell aus.

ABER: die Gerichte / Ordnugsämter sind ja nicht ganz blöd :D

Zur Zeit von Pete wurde in meiner Nachbarschaft von einer Mitarbeiterin des OA mal "rumgehorcht" (ganz belanglos versteht sich), zu welcher Rasse denn der Hund gehören würde.

Nun habe ich nie aus der Rasse ein hehl gemacht - einen Pit aus der Nachbarschaft hats so allerdings erwischt. Sein Herrchen hat gerne mal mit seinem Pit "geprahlt", ihn allerdings als Mischling angegeben.

Insofern weis ich, was in dem Fall passiert. Der Rüde lebt heute in Luxemburg ...
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Beitragvon Antonia » 30.10.2007, 08:18

In Bayern heißt es in den Verordnungen, auch Mischungen aus den gelisteten Rassen fallen unter die Verordnung. Also es reicht aus, wenn ein Elternteil einer gelisteten Rasse zugehörig ist.
Ich persönlich kann es nicht verstehen, daß jemand ein solches Risiko eingeht sich einen Hund einer gewissen Rasse anzuschaffen und diese dann als Mischling anmeldet. Wenn ich mich für eine gelistete Rasse entscheide, dann melde ich sie auch als solche an, bin ich nicht dazu in der Lage muss ich eben darauf verzichten eine dieser Rassen zu halten, schon allein dem Tier zuliebe. Wird man bei uns erwischt einen solchen "Betrug" begangen zu haben, wird das Tier unverzüglich eingezogen und in ein Tierheim verbracht, den die Zuverlässigkeit des Halters ist nicht mehr gegeben. Ich muss mir halt schon in vorraus im Klaren sein, daß die Haltung einer gewissen Rasse eben mit erhöhten Kosten und Anforderungen verbunden ist. Bin ich nicht gewillt dazu, diese zu erfüllen, muss ich mich eben für eine nicht gelistete Rasse entscheiden.
Ebenso ist es, wie es bei uns war, daß wir seit 1999 AB's halten und 2002 kamen sie in Bayern auf die Liste II. Auch dann muß ich die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen und hinter meinen Hunden stehen.
Für mich eindeutig ein gewissenloses Handeln seinen gelisteten Hund als Mix anzumelden, den im Falle von erwischt werden, füllt man auch die Tierheime auf. Ausserdem macht eine solche Haltung doch auch keinen Spaß wenn ich jedesmal mit Angst auf die Strasse gehen müsste, ich könnte erwischt werden. Stehe ich nicht hinter der Rasse für die ich mich entschieden habe, stehe ich auch nicht richtig hinter meinem Hund in anderen Belangen.
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Beitragvon butch-cassidys » 30.10.2007, 08:41

Nun, ein Züchter der seine Zuchthunde als z.B.Boxermischlinge angibt dürfte recht unbedarft sein. Ich persönlich habe eine Zuchtgenehmigung nach §11 und könnte mir dies nicht erlauben.

Privatpersonen, die ihre Hunde als Mischlinge anderer, nicht gelisteter Rassen angeben, haben mein vollstes Verständnis.

Erstens um dem Stigmatisierungsprozeß zu entgehen.
Zweitens um die nicht berechtigte evtl. erhöhte Hundesteuer zu vermeiden.
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Beitragvon Mojo » 30.10.2007, 10:22

@ Mark
mein Verständniss haben sie in einem gewissen Maße schon, weil die Auflagen meines Erachtens absoluter Blödsinn und völlig ungerechtfertigt sind.
Bloß die Konsequenz die daraus resultieren würde, das, falls was passieren würde, die Hunde hinterher eingezogen werden, darüber muss man sich im Vorfeld schon bewußt sein.
Das heißt für mich, ich setze mutwillig das Leben meiner Hunde aufs Spiel.
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Beitragvon Daniela » 30.10.2007, 10:23

Hier geht es aber doch nicht um Verständnis, das habe ich auch für die betroffenen Halter.

Was passiert aber, wenn tatsächlich mal - aus welchen Gründen auch immer - ein Hund so zubeisst, dass es einem anderen Menschen evtl. sogar einem Kind das Gesicht oder sogar das Leben zerstört und die Versicherung aus solchen oben genannten Gründen nicht haftet??
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