@babette
Du musst aber auch mal davon ausgehen, dass es verordnungen gibt, in denen kein pardon vorgesehen ist. ich verweise mal auf die brandenburger verordnung: haltungsverbot für liste 1 hunde. ausnahmen sind in der regel nicht vorgesehen.
bei mir hat auch ein 4 köpfiges uniformteam vor der tür gestanden und wollte den kampfhund besichtigen.
wie ich später zu erfahren bekommen habe, hatten sie den auftrag ihn mitzunehmen, weil er in einem merhfamilienhaus gehalten wurde, was durch die verordnung - zumindest damals - untersagt war.
ich kann es verstehen, wenn so knallharte regeln bestehen, wie hier in bb. allerdings gilt dies nur für liste 1 hunde.
wenn ich lese, dass heike eine leinenbefreiung für holly bekommen hat, weil sie den wesenstest bestanden hat, kann ich mich für sie freuen und mich auch darüber wundern.
in bb erhält man selbst mit einem bestandenen negativzeugnis nicht mal ohne weiteres eine befreiung vom maulkorb - von einer leinenbefreiung kann hier der hundehalter nur träumen.


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