Werbung

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt

Beitragvon Daniela » 28.07.2007, 15:46

Magdeburg: Gericht hebt Kampfhundeverordnung auf
17.12.2003.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat die im März erlassene Kampfhundeverordnung des Landes aufgehoben.
Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Klage zweier Besitzer eines American Staffordshire Terriers. Es gebe keine hinreichenden Erkenntnisse, wonach Hunde allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse gefährlich seien.
Es sei umstritten, welche Bedeutung diesem genetischen Faktor neben anderen Ursachen, wie
der Erziehung des Hundes oder der Eignung des Halters zukomme. Nach Ansicht der Richter
ist eine abstrakte Gefahr nicht feststellbar. Auch genüge der Verdacht, dass von den Hunden
allein wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse Gefahr ausgehe, nach dem Gesetz nicht.
Deshalb erklärte das OVG die Verordnung für nichtig (2 K 198/02).
Sachsen-Anhalt hatte bereits 2000 eine Kampfhundeverordnung erlassen, die später nochmals
verschärft und erweitert wurde. Danach wurde die Haltung und Zucht der Rassen American
Staffordshire Terrier, American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterier und deren
Kreuzungen grundsätzlich verboten. Die Kläger hatten dagegen argumentiert, die
Gefährlichkeit von Hunden werde unabhängig von der Rasse entscheidend durch die
Erziehung durch den Besitzer geprägt. Die in der Gefahrenabwehrverordnung aufgelistete
Auswahl der Hunderassen sei deshalb willkürlich.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am Mittwoch ebenfalls über Klagen gegen die
Kampfhundeverordnungen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein befassen
afp, Dienstag, 17.12.2002, 18:40 Uhr
Benutzeravatar
Daniela
 
Barvermögen: Gesperrt
Bank: Gesperrt

Werbung

Zurück zu Sachsen-Anhalt



 


  • Verwante Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

  • Werbung
hundemineral.de - Natürlich gesunde Hunde