Peppi hat geschrieben:Entschuldigung, aber eine Kaufvertrag resultiert aus zwei kongruenten Willenserklärungen. Vertragsbestandteile sind in dem Fall Alter und die genannte Anzahl der Würfe. Wenn die beiden Klamotten nicht stimmen, ist der Vertrag auch unwirksam, weil nie diese Willensübereinkunft stattgefunden hat. Nachträglich unmöglich - schimpft es sich glaub ich. Und das hat auch Gültigkeit bei mündl. Verträgen. Und wenn Deine Freundin involviert war hast Du eine Zeugin.
So wäre es zumindest in Deutschland. Hieße Wandlung = Hund zurück & Geld zurück!
Peppi
Ja, eine Freundin war wohl involviert, sehr sogar, aber seitdem ich mit dem Hund nicht zufrieden bin, habe ich da keinen Rückhalt mehr, Mikel Katuin ist ja wichtiger als ich. Kommt mit vielen Hunden auf Shows und verkauft viele Hunde hier und hat Zuchtrüden in Dänemark.
Übrigens ist kein Vertrag vorhanden, ich wußte auch erst kurz zuvor, wo die Hündin herkam.
Ich war eben nicht mißtrauisch genug, da ich es überhaupt nicht erwartet hatte, daß Bulldog-Züchter sich gegenseitig betrügen.
Ich habe selbst einen Hund nach 4 Monaten zurückgenommen, und wir haben den vollen Preis refundiert.
Gruß
Christine


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