Hier mal ein Urteil zur Rechtmäßigkeit der höheren Steuer trotz bestandenem Wesenstest.
hunde-gesetz.deGrundsätzlich muss man halt unterscheiden zwischen der Landeshundeverordnung/-gesetz, die bzw. das wie der Name schon sagt, von dem jeweiligen Bundesland festgelegt wird und der Hundesteuersatzung, die jede Gemeinde/Stadt für sich festlegen kann, da es sich hier um eine kommunale Steuer handelt.
Zum Beispiel:
Landeshundegesetz NRWGefährliche Hunde: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
widerlegbar gefährlich: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden
umwelt.nrw.deHundesteuersatzung für KölnDie Steuer beträgt jährlich für jeden gehaltenen Hund 156,00 EUR.
keine erhöhte Steuer für bestimmte Rassen
stadt-koeln.deHundesteuersatzung für Frechen (bei Köln)a) nur ein Hund gehalten wird 75,00 €
b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 87,00 €
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 102,00 €
d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 552,00 €
e) zwei gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 624,00 €
f) drei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 720,00 €
als gefährlich gelten: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu
stadt-frechen.deDaraus folgt:
Ein AB gilt in NRW als widerlegbar gefährlicher Hund, dass heißt durch Wesenstest o.ä. kann die Gefährlichkeit widerlegt werden.
Wohnst du mit deinem AB in Köln, zahlst du 156,00 €/Jahr.
Wohnst du mit deinem AB in Frechen, zahlst du 552,00 €/Jahr, weil der AB in der Hundesteuersatzung als gefährlicher Hund gilt. Das gilt er auch weiterhin, auch wenn er laut Landeshundehalterverordnung nicht mehr als gefährlich gilt, weil er den Wesenstest o.ä. bestanden hat.
Die Rassenaufzählungen gelten jeweils für das Gesetz/die Satzung in der sie steht. Landeshundehalterverordnung und Hundesteuersatzung sind zwei völlig verschiedene Rechtsgrundlagen von unterschiedlichen Behörden, dass eine hat also nix mit dem anderen zu tun.
Ob die Zahlen alle aktuell sind, kann ich nicht versprechen, aber es geht ja auch nur ums Prinzip.