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Kampfhundesteuer für unserer AB- wer kann helfen??

Ergebnisse der Wesenstests, Neuigkeiten oder neue Urteile

Kampfhundesteuer für unserer AB- wer kann helfen??

Beitragvon extravagance » 19.01.2012, 13:35

Hallo,

wir haben nun den neuen Steuerbescheid für unsere Amerik. Bulldogge bekommen. Es sind nun knapp 600 Euro Kampfhundesteuer. Wir sehen das nicht ein, Wesenstest ist alles gemacht...kann man denn nichts gegen diese Willkür tun, notfalls auch rechtlich??? Wer kann helfen?

lg Susi
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Re: Kampfhundesteuer für unserer AB- wer kann helfen??

Beitragvon JuliaChrisAres » 19.01.2012, 13:56

wie schon im anderen beitrag geschrieben, bin ich auch aus nrw. bei uns gilt der AB nicht als kampfhund, lediglich als evtl gefährlicher hund, was mit verhaltenstest und begleithundprüfung wiederlegt werden kann.
einen "wesenstest" gibt es in nrw laut vet. amt gar nicht. durch die beiden prüfungen hat der hund dann die maulkorb und leinen befreiung und gilt somit als normaler hund mit normaler steuer.

ist die "kampfhund liste" nicht sache des landes? und sollte in ganz nrw gleich sein? oder machen das jetzt alle städte für sich ?
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Re: Kampfhundesteuer für unserer AB- wer kann helfen??

Beitragvon MrFabulous » 19.01.2012, 14:57

Hundesteuer ist ganz alleine Sache der Städte bzw. Gemeinden - zumindest hier in Rheinland-Pfalz.
In unserer Stadt z.B. sind sage und schreibe 9 Rassen auf der Liste (keine AB´s) während auf der Landesliste von RLP nur die üblichen 3 Rassen vermerkt sind.
Jetzt haben etliche Gemeinden im Umkreis nachgezogen und Kampfhundesteuer erhoben, aber die halten sich an die Landesliste.
Also gilt die Landesliste nicht als verbindlich für Städte und Gemeinden.
Bei uns hier kostet ein Listenhung übrigens EUR 840,00. In anderen Gemeinden unseres Landkreises zwischen 320,-- und 380,--.
Somit entscheidet der jeweilige Stadt-/Geeinderat auch autark über die Höhe!

LG, HJ
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Re: Kampfhundesteuer für unserer AB- wer kann helfen??

Beitragvon BigBuddy » 19.01.2012, 15:32

Geht doch einfach hin, und fragt was ihr tun oder welche Papiere ihr einreichen müsst.
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Re: Kampfhundesteuer für unserer AB- wer kann helfen??

Beitragvon extravagance » 19.01.2012, 16:28

Nein unser AB gilt als Hund gefährlicher Rassen, wird aber wie ein normaler Kampfhund besteuert, also es gibt nun nur die Kampfhundesteuer und die gilt ebenso für die Listenhunde.Leinenbefreiung haben wir und Maulkorbbefreiung auch, Sachkundenachweis ebenso, das interessiert aber keinen von der Stadt.
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Re: Kampfhundesteuer für unserer AB- wer kann helfen??

Beitragvon InkStation » 19.01.2012, 16:36

das was MrFabulous geschrieben hat trifft hier in ba-wü auch zu... hier kann jedes dorf seine eigene steuer erheben, denn in manchen dörfern kann ein bekannter mit seiner pit hündin mit 68€ steueren im jahr gut leben....
wenn der gang zum amt nicht hilft, siehts wohl düster aus für euch... LEIDER
danke an herrn einstein.... er spricht wahre worte gelassen aus!

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher!
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Re: Kampfhundesteuer für unserer AB- wer kann helfen??

Beitragvon kullerkeks » 19.01.2012, 19:41

Da kann man nix machen, die "Kampfhundsteuer" darf um ein vielfaches höher sein, als die "normale" Hundesteuer. (wieviel höher müsste ich nochmal schaun, da gibt's schon Gerichtsurteile, allerdings auch bloß Landgerichte glaub ich).
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, die Steuersatzungen werden allein von den Gemeinden/Städten aufgestellt und die dürfen dann auch für gewisse Rassen mehr Steuern verlangen.
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Re: Kampfhundesteuer für unserer AB- wer kann helfen??

Beitragvon JuliaChrisAres » 19.01.2012, 20:30

also bei uns ist es halt so, das der AB auf liste 2 steht. dort stehen hunde "die wiederlegbar gefährlich sind"
wiederlegen kann man das ganze per verhaltenstest. und begleithunde prüfung. was dann die leinen befreiung usw zur folge hat...
da dann die ungefährlichkeit erwiesen ist sollte er doch auch wie ein normaler hund versteuert werden... wenn dann trotzdem die hohe steuer bestehen bleibt, ist das ja schon ne noch riesigere sauerei, als es eh schon ist.

so ist jedenfalls der gang wie es hier geht. ob das jetzt wieder in jeder stadt anders ist weiss ich leider nicht... aber sieht ja leider so aus.

lg
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Re: Kampfhundesteuer für unserer AB- wer kann helfen??

Beitragvon Walth » 19.01.2012, 21:28

dann haste halt nen old englisch bulldog und gut ist. :D
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Re: Kampfhundesteuer für unserer AB- wer kann helfen??

Beitragvon kullerkeks » 19.01.2012, 23:11

Hier mal ein Urteil zur Rechtmäßigkeit der höheren Steuer trotz bestandenem Wesenstest.
hunde-gesetz.de

Grundsätzlich muss man halt unterscheiden zwischen der Landeshundeverordnung/-gesetz, die bzw. das wie der Name schon sagt, von dem jeweiligen Bundesland festgelegt wird und der Hundesteuersatzung, die jede Gemeinde/Stadt für sich festlegen kann, da es sich hier um eine kommunale Steuer handelt.
Zum Beispiel:
Landeshundegesetz NRW
Gefährliche Hunde: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
widerlegbar gefährlich: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden

umwelt.nrw.de

Hundesteuersatzung für Köln
Die Steuer beträgt jährlich für jeden gehaltenen Hund 156,00 EUR.
keine erhöhte Steuer für bestimmte Rassen

stadt-koeln.de

Hundesteuersatzung für Frechen (bei Köln)
a) nur ein Hund gehalten wird 75,00 €
b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 87,00 €
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 102,00 €
d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 552,00 €
e) zwei gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 624,00 €
f) drei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 720,00 €
als gefährlich gelten: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu

stadt-frechen.de

Daraus folgt:
Ein AB gilt in NRW als widerlegbar gefährlicher Hund, dass heißt durch Wesenstest o.ä. kann die Gefährlichkeit widerlegt werden.
Wohnst du mit deinem AB in Köln, zahlst du 156,00 €/Jahr.
Wohnst du mit deinem AB in Frechen, zahlst du 552,00 €/Jahr, weil der AB in der Hundesteuersatzung als gefährlicher Hund gilt. Das gilt er auch weiterhin, auch wenn er laut Landeshundehalterverordnung nicht mehr als gefährlich gilt, weil er den Wesenstest o.ä. bestanden hat.
Die Rassenaufzählungen gelten jeweils für das Gesetz/die Satzung in der sie steht. Landeshundehalterverordnung und Hundesteuersatzung sind zwei völlig verschiedene Rechtsgrundlagen von unterschiedlichen Behörden, dass eine hat also nix mit dem anderen zu tun.

Ob die Zahlen alle aktuell sind, kann ich nicht versprechen, aber es geht ja auch nur ums Prinzip.
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