Hallo Susie!
Darf ich mal fragen, woher ihr kommt?
Hast du dir eure Steuersatzung genauestens durchgelesen?
Bei uns wusste das Ordnungsamt z.B nicht, das der jeweilige Hund eine Maulkorb- und Leinenbefreiung bis zum 24. Monat bekommen kann, wenn er regelmässig die Hundeschule besucht- Nach diesen 24 Monaten entscheidet ein Wesenstest über die vermeintliche Gefährlichkeit des Hundes.
Ich befasse mich auch grad ein wenig intensiver mit diesem Thema. Bei uns sieht es so aus, das nach Feststellung der "Nicht-Gefährlichkeit" der Hund (in unserem Fall ja auch eine AB) dann wie jeder andere Hund besteuert wird.
Allerdings möchte unsere Gemeinde bzw. Stadt, das ein Wesenstest durchgeführt werden MUSS- und da bin ich grad noch am recherchieren (bin Mitglied in einem Hundesportverein, Vorbereitung auf BH usw...). Ein Trainer, der ab und an bei uns Stunden gibt, hat gesagt, das die BH als "Wesenstest" anerkannt werden müsste, denn eine Unbefangenheitsprüfung ist Bestandteil der BH.
Aber darum geht es ja in eurem Fall gar nicht- sorry

Ich denke mal, das die meisten Menschen es scheuen, sich mit den Ämtern anzulegen- aber manchmal wissen die es nicht besser!? Lies die Steuersatzung noch mal gründlich durch- und ansonsten kann ich mich nur anschliessen- dann hast du halt eine OEB oder nen "Boxer"_Mischling. Oder... Du hast jemanden, der in einer nicht so arschigen (Tschuldigung) Gemeinde lebt und der deinen Hund steuertechnisch auf sich anmeldet

Gruss und fest die Daumen drück!!