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Frage zum Wesenstest

Ergebnisse der Wesenstests, Neuigkeiten oder neue Urteile

Re: Frage zum Wesenstest

Beitragvon Loki88 » 24.07.2009, 17:34

Aha,danke für die Antwort.
Und wie erreicht man den netten Herren,hat der 'ne Homepage oder so??
Kannst mir ja pn schreiben oder so
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Re: Frage zum Wesenstest

Beitragvon Chanell » 24.07.2009, 21:57

Heike hat geschrieben:Paul Probst ist anerkannter Wesenstester für ganz Deutschland. Er ist super klasse . Habe bislang mit all unseren in Besitz stehenden Hunden sowie Nnachzuchten dort den Wesenstest gemacht .

Heike

Chanell . dat is Paul :D



Ah, gut zu wissen :D
LG Chanell
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Re: Frage zum Wesenstest

Beitragvon Loki88 » 11.08.2009, 19:19

Wollt nochmal anschieben :group3g:
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Re: Frage zum Wesenstest

Beitragvon Wölfchen » 05.11.2009, 20:05

Hallo!

Ich grabe den Thread mal aus, so brauch ich keinen neuen erstellen! :D

Wie sind die Auflagen wenn man sich einen Listenhund holt und was bedeutet genau ein Wesenstest?
Wie sind die Kosten, wann muß man den abgelegt haben und was geschieht wenn der Test bestanden oder auch nicht bestanden wurde?
Eine allgemeine kurze Aufklärung wäre echt super nett!
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Re: Frage zum Wesenstest

Beitragvon Loki88 » 05.11.2009, 20:48

Da es überall Unterschiedlich gehandhabt wird,schreib ich mal wie das bei uns ist/war(Nrw/Mettmann).
Am besten vorher den Sachkundenachweis machen,beim Veterinäramt
Führungszeugnis und Haltungserlaubnis(Ordnungsamt) beantragen
Befristete Maulkorbbefreiung beantragen,der Hund müßte sonst ab dem 7.Monat einen tragen,gibt es meist mit der Auflage eine Hundeschule zu besuchen
Weiter sind wir noch nicht :D
Ich muß jetzt beantragen,eigentlich so 4Wochen vorher,das ich im Dezember(da wird meine Emma 15monate) den Wesenstest/Maulkorbbefreiung machen kann.
Muß Nachweisen das ich die Hundeschule/Erziehungskurs besucht habe.
Eigentlich wird die Befristete Maulkorbbefreiung bis zum 12.Monat genehmigt,dann muß man für 3Monate nochmal eine beantragen,nachdem man nachgewiesen hat das man regelmäßig zur Hundeschule gegangen ist. Die hatten sich bei uns aber zum Glück mit dem Alter vertan :D
Außerdem dürfen nur Leute den Hund Halten/Führen die den Sachkundenachweis haben,dem Ordnungsamt Namentlich bekannt sind und das einwandfreie Führungszeugnis muss beim Ordnungsamt hinterlegt sein.
Ach die Leine darf höchstens 1,50m lang und muß reißfest sein,und natürlich kostet jeder Antrag Geld
Hoffe ich hab nix vergessen :D
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Re: Frage zum Wesenstest

Beitragvon timmy2000 » 08.02.2010, 23:37

Ich kann auch nur für NRW sprechen,da ja jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht.
1) Listenhunde werden nur aus dem Tierheim oder vom Tierschutz genehmigt,keine Übernahme von Privat,da wird der Hund schneller beschlagnahmt als du atmen kannst.
2) polizeiliches Führungszeugnis
3) große Sachkunde
4) Haltergenehmigung vom OA
5) Vermietergenehmigung zur Haltung eines "gefährlichen Hundes"
6)Kastrationsauflage(falls nicht schon durch's Tierheim geschehen ist)
7) Leinen-Maulkorbpflicht-du kannst deinen Hund durch einen Verhaltenstest/Wesenstest von beiden befreien lassen(Gilt für Hund-Halter-Gespann),nicht für andere Personen,die deinen Hund evt.ausführen,sachkunde vorausgesetzt.
Bei uns hier gibt es nach erfolgreich bestandenem Test keine Befristung,ist aber auch Komunenabhängig,hab meinen Test in Bochum beim Amts-Vet. Herrn Malla gemacht,sehr korrekter,netter Mensch.
Noch was: Die Steuer kann in deiner Stadt sehr hoch sein,ist ebenfalls Gemeindeabhängig und willkürlich,ich hab bis einschl.2009 584€ im Jahr gezahlt,trotz Verhaltenstest,BH und Leistungsabzeichen,erst seit diesem Jahr ist die "Kampfhundesteuer" auf normalen Steuersatz runtergestuft :respekt: ,erkundige dich einfach beim zuständigen OA.
Hoffe,hab nix vergessen,lg Bea & Timmy
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