Ich kann auch nur für NRW sprechen,da ja jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht.
1) Listenhunde werden nur aus dem Tierheim oder vom Tierschutz genehmigt,keine Übernahme von Privat,da wird der Hund schneller beschlagnahmt als du atmen kannst.
2) polizeiliches Führungszeugnis
3) große Sachkunde
4) Haltergenehmigung vom OA
5) Vermietergenehmigung zur Haltung eines "gefährlichen Hundes"
6)Kastrationsauflage(falls nicht schon durch's Tierheim geschehen ist)
7) Leinen-Maulkorbpflicht-du kannst deinen Hund durch einen Verhaltenstest/Wesenstest von beiden befreien lassen(Gilt für Hund-Halter-Gespann),nicht für andere Personen,die deinen Hund evt.ausführen,sachkunde vorausgesetzt.
Bei uns hier gibt es nach erfolgreich bestandenem Test keine Befristung,ist aber auch Komunenabhängig,hab meinen Test in Bochum beim Amts-Vet. Herrn Malla gemacht,sehr korrekter,netter Mensch.
Noch was: Die Steuer kann in deiner Stadt sehr hoch sein,ist ebenfalls Gemeindeabhängig und willkürlich,ich hab bis einschl.2009 584€ im Jahr gezahlt,trotz Verhaltenstest,BH und Leistungsabzeichen,erst seit diesem Jahr ist die "Kampfhundesteuer" auf normalen Steuersatz runtergestuft

,erkundige dich einfach beim zuständigen OA.
Hoffe,hab nix vergessen,lg Bea & Timmy