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Bayern's Kampfhundegesetz

Aktuelle Hundeverordnungen nach Bundesländern geordnet

Bayern's Kampfhundegesetz

Beitragvon Underdog » 08.08.2010, 12:47

Wer hat Erfahrung mit sogenannten Listenhunden in Bayern?
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Re: Bayern's Kampfhundegesetz

Beitragvon timmy2000 » 08.08.2010, 13:00

Mmh...wie meinste das??
Listenhunde sind in Bayern nicht gern gesehene Tiere,aus dem TH werden diese nicht ins eigene BL vermittelt,es ist fast aussichtslos einen Kat.1 Hund in Bayern genehmigt zu bekommen,keine Probleme gibbet mit Besuchshunden.
LG Bea
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Re: Bayern's Kampfhundegesetz

Beitragvon Chanell » 08.08.2010, 13:01

Was meinst du mit Erfahrung?

Oder meinst du, wie es mit der Rasseliste in Bayern aussieht?

Schau hier:
Anlagehunde in den verschiedenen Bundesländer





P.S. Ich habe das Thema in die richtige Kategorie verschoben ;) Hatte ja in "unsere Boardmitglieder nichts zu suchen ;)
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Re: Bayern's Kampfhundegesetz

Beitragvon Bulldogge » 08.08.2010, 13:02

@underdog
Bist du bitte so gut und suchst dir für deine Beiträge die richtige Kategorie, bevor du sie schreibst? Es dient der Übersichtlichkeit und der thematischen Sammlung von Beiträgen. Danke :)
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Re: Bayern's Kampfhundegesetz

Beitragvon BigBuddy » 09.08.2010, 08:33

Hi Underdog,
aaalso... Wir sind ja aus Bayern, Oberpfalz um genauer zu sein. Wir wollten erst einen AmStaff und haben uns "Gott sei Dank" im voraus erkundigt wie das so läuft bei diesen Listenhunden. Wir haben uns dann für den AB entschieden und ich bin richtig froh und glücklich über diese Entscheidung, weil unser Kleiner uns soviel Freude bereitet!

Einen Kategorie 1 Hund wirst in Bayern nicht genehmigt bekommen. Dafür musst du ein berechtigtes Interesse vorweisen können. Und Liebhaberei gilt nicht.
Ausser du hast evlt. Beziehungen oder das nötige Kleingeld könnte ich mir vorstellen (aber das nur am Rande :^^: )

Ich würde auch nicht empfehlen einen Kat.1 Hund als Mischling anzumelden. Was natürlich eine Möglichkeit ist. Allerdings, lass eine Kleinigkeit passieren und ein Gutachter kommt und stellt fest das ist z.B. ein reinrassiger PitBull, dann bist du und der Hund dran! Sie können dir den Hund wegnehmen! DAS ist es nicht wert.

Bei Kategorie 2 sieht die Sache schon anders aus, der American Bulldog ist ja ein Liste 2 Hund.
Hier brauchst du einen Wesenstest für den Hund im Normalfall ist dieser mit 18 Monten zu absolvieren.
Dann kommt es auf deine Gemeinde drauf an. Ob oder was er für Auflagen erhält.
Es kann super gut ausgehn und er KANN sogar eine Leinenbefreiung erhalten bei einem gutem Wesenstest, KANN aber auch schlecht ausgehen d.h. Leinenlänge wird vorgeschrieben, wann oder ob er überhaupt irgendwo ohne Leine laufen darf, Zaunhöhe, wer mit dem Hund spazieren gehen darf, z.B. nur Personen ab 18 und nur welche dem Hund körperlich gewachsen sind usw. wenn du z.B. die vorgeschriebene Zaunhöhe nicht hast, darf er nur an der Leine in deinem eigenen Garten laufen. Also es kann auch wirklich schlimm ausgehn.

Wir hatten genug Ärger mit dem Bearbeiter in unserer Gemeinde, allerdings ziehen wir jetz um und dort sieht die Sache schon gaaanz anders aus :D
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Re: Bayern's Kampfhundegesetz

Beitragvon Xenius » 13.08.2010, 10:26

Underdog, was willst du denn genau wissen über Listis in BY?

Kat 1 grundsätzlich NEIN, außer du hast Amigos...
Kat 2 Vorläufiges Negativzeugnis beantragen und mit spätestens 18 Monaten Wesentest machen. Hat den der Hund bestanden hast du einen normalen Hund.

Dass Listenhunde in BY nicht gern gesehn sind halte ich für ein Preissngrücht.
Genauso gibt es keinen guten oder schlechten Wesenstest, entweder bestanden oder nicht.

Wenn du nen pro AB /sokafreundlichen :D Gutachter brauchst, schreib mir ne PN

Gruß
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Re: Bayern's Kampfhundegesetz

Beitragvon BigBuddy » 13.08.2010, 10:50

Xenius hat geschrieben:Dass Listenhunde in BY nicht gern gesehn sind halte ich für ein Preissngrücht.
Genauso gibt es keinen guten oder schlechten Wesenstest, entweder bestanden oder nicht.


Natürlich gibts nur bestanden oder nicht bestanden, aber auch wenn er bestanden hat,
können ja Auflagen drin sein wie z.B. Leinenpflicht mit einer angegebenene maximal Länge, sprech da aus Erfahrung.
Und wir haben den Wesenstest mit bravour abgelegt die Gutachterin hat sogar EXTRA darauf hingewiesen das
für Buddy keine Einzelmaßnahmen nötig sind.
UND TROTZDEM hat die Stadt uns die Leinenpflicht auferlegt .... ach ja max 3 Meter Leine, und wo er frei laufen
darf und wo nicht. Und das was letztendlich drinsteht entscheidet die Stadt alleine, der Wessenstest mit dem
Gutachten ist ja nur ein Hinweis, ne Richtlinie, an die sich die Gemeinde NICHT halten muss.
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Re: Bayern's Kampfhundegesetz

Beitragvon timmy2000 » 13.08.2010, 13:51

Hallo Andi,mit "nicht gern gesehen" meine ich nicht die allgemeine Bevölkerung Bayerns sondern die Verordnung des Landes selbst,oder warum werden Sokas aus dem Tierschutz nicht ins eigene Bundesland vermittelt :sauer: ??
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Re: Bayern's Kampfhundegesetz

Beitragvon Spike » 14.08.2010, 01:30

Huhu, also ich bin selber aus dem tiefen Oberbayern:) und habe seit Jahren einen sogenannten Kampfhund gehalten, hatte bisher nie Probleme, du musst nur von der Gemeinde ein vorläufiges Negativzeugnis holen und mit 18Monaten einen Gutachter( Wesenstest) kommen lassen, heute müssen sie ja zu dir heim kommen, wir mussten damals zum Gutachter hin fahren. Ich hatte sogar Genehmigung Schutzhundesport zu machen mit meinem. Aber das mit den Auflagen- auch wenn im Gutachten drin steht nicht Aggressiv oder unauffällig- es ist Gemeinde abhängig, was sie dir für Auflagen macht- ich muss sagen Landkreis Mühldorf ist "Kampfhundefreundlich" bei uns laufen sogar einige Staffs herum die mit Sondergenehmigung gehalten werden dürfen, aber die Steuern kann keiner bezahlen:( aber die Nachbar Landkreise sind da anders- ich kenn welche die sind von der Gemeinde so bedrängt worden das sie zum Schluss auf gefordert wurden ihre zwei Rottweiler her zu geben. Also man kann es nicht sagen wie es bei dir ist, am besten du gehst zur Gemeinde rein und fragst nach und lass es dir schriftlich geben, das sollten sie dich falsch Informiert haben( Denn hier bei und in Bayern haben wohl nicht viele wirklich Ahnung über solche Rassen- leider meine Erfahrungen) können sie dir nix anhaben.
Jede Gemeinde ist anders, es gibt sogar welche wo du nicht mal den AB halten darfst obwohl es auf der Verordnung drauf steht er ist Kat2 und darf gehalten werden!!!
Wünsche dir viel Glück!!
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Re: Bayern's Kampfhundegesetz

Beitragvon Antonia » 14.08.2010, 07:18

Nun meine Erfahrung ist, ich halte seit 17 Jahren in Bayern sogenannte Listenhunde, 6 Jahre davon einen American Staffordshire Terrier Kat.1 mit Genehmigung und seit 11 Jahren American Bulldogs in Kat.2 Zur Zeit habe ich 3 American Bulldogs.

Ich lebe in Niederbayern,hatte/habe weder mit den Gutachten noch mit der Gemeinde Probleme und auch keine Anfeindungen von der Bevölkerung. Meine American Bulldogs haben auch keine Auflagen im Negativzeugnis und werden wie jede andere Hunderasse gehandhabt, d. h. wenn irgendwo Leinenpflicht besteht, dann für alle Rassen und da wo es erlaubt ist, kann ich meine Hunde frei laufen lassen, wie jeder andere auch. Im Gutachten wurde auf die Strassenverkehrsordnung hingewiesen, wo alle Hunde,egal welcher Rasse sich an der Leine befinden zu haben und keine Gefährdung in der Öffentlichkeit dastellen dürfen, ebenso wie auf öffentlichen Spielplätzen, Märkten und dergleichen, aber ich denke für einen verantwortungsbewussten Hundehalter ist das sowieso eine Selbstverständlichkeit.
In den 7 seitigen Gutachten gibt es als Schlusseinschätzung drei Einteilungen A - nicht agressiv, B- normal agressiv und C- agressiv Meine drei Hunden wurden bei der Beurteilung alle mit A eingeschätzt.

Ich melde meine Hunde sofort bei der Gemeinde an und zur vorgeschriebenen Frist lasse ich ein Gutachten erstellen, Haltung und Unterbringung sowie die Absicherung des Grundstücks liegend der Gemeinde vor, ebenso die Haftpflichtversicherung und ein polizeiliches Führungszeugnis.

Meine beiden Hündinnen führe ich in der Rettungshundearbeit und auch hier habe ich nur positive Resonanz bei Öffentlichkeitsarbeiten, Vorführungen oder Prüfungen erhalten. Selbst die ganz Wenigen die anfänglich misstrauisch waren, haben meine Hunde durch sich selbst und ihr einwandfreies Verhalten überzeugt.

Das Beste ist, sich bei deiner Heimatgemeinde vor der Anschaffung zu erkundigen, denn ich denke jede Gemeinde handhabt es ein wenig anders, an die Vorgaben der Gesetzgebung müssen sich alle halten.


Grüße, Antonia
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