Eine auf IT-Recht spezialisierte Anwaltskanzlei hat jetzt einen recht umfangreichen Katalog der häufigsten Abmahngründe zusammen gestellt. Außerdem kann man auf der Webseite der Kanzlei eine Liste der häufigsten Abmahner einsehen.
Einleitend heißt es auf der Webseite der "IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller, Münch, Petzold"
Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die mehr als 270 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.
Die dortigen Beispiele und Punkte sollte sich wirklich jeder, der online aktiv ist, in einer ruhigen Minute durchlesen und verinnerlichen. Und im Nachgang selbstverständlich die eigenen Onlineaktivitäten entsprechend checken.
Fehler sind bei der derzeitigen deutschen Rechtslage schnell gemacht und können im schlimmsten Fall zum absoluten finanziellen Disaster werden.


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