Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache diese Inhalte nicht zu eigen.
So oder so ähnlich liest man auf beinahe jeder deutschen Webseite (nein, auf meinen nicht *gg*) im Impressum oder an anderer sinnvoll erscheinenden Stelle.
Aber um welches Urteil handelt es sich da überhaupt und aus welchem Grund musste sich das Hamburger Landgericht am 12.Mai 1998 überhaupt zu einem Urteil durchringen? Kaum einer weis den tatsächlichen Hintergrund dieses Disclaimers auf seiner Webseite!
Es ging um eine "simple" Beleidigung bzw. um einen Link auf eine solche. Und auch nur darum! Der eigentliche (vermeintliche) Sinn des Disclaimers, nämlich sich von der Linkhaftung freizusprechen, war überhaupt nicht gegenstand der Verhandlung!
Das Urteil kann hier nachgelesen werden: http://www.netlaw.de/urteile/lghh_06.htm
Und hier gibt es gleich noch einen recht netten und aufschlußreichen Artikel dazu: http://www.internetrecht-rostock.de/SNe ... laimer.htm



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