von lutz » 17.01.2005, 11:29
Soviel ich weiß, ist die Tollwutimpfung Gesetzlich (BGB) vorgeschrieben.
Hier mal was interessantes zu Tollwut, und den 2 Möglichkeiten bei Verdacht eben dieser:
Tollwut
Die durch ein Virus verursachte Tollwut kann nicht nur den Hund befallen, sondern jedes Säugetier und damit auch den Menschen. Wenn sie einmal ausgebrochen ist, ist sie nicht heilbar, sondern das Tier oder der Mensch stirbt. Daher gelten zur Bekämpfung der Tollwut besondere gesetzliche Vorschriften: Tiere, die krankheits- oder auch nur ansteckungsverdächtig sind, dürfen nicht behandelt werden, sondern derjenige, der den Verdacht äußert, muss sofort den Amtstierarzt verständigen. Dieser kommt auch sofort und interessiert sich nicht etwa für das Tier, sondern nur für den Impfpass. Und jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
Das Tier ist innerhalb der letzten 12 Monate gegen Tollwut geimpft, dann kommt es für drei Wochen in Quarantäne. Wenn es nach dieser Zeit noch lebt, war es nicht an Tollwut erkrankt und der Besitzer bekommt es wieder.
Das Tier hat keinen gültigen Impfpass. In diesem Fall wird es von Amts wegen getötet und das Gehirn auf Tollwut untersucht, denn nur bei diesem Verfahren kann ein Ausbruch der Tollwut sicher nachgewiesen werden.
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