Mein Räubi war in jungen Jahren sehr, sehr anstrengend und die Erziehung hat mich viel Zeit und Nerven gekostet. Ach ja und viel, viel Geld! Für mich stand deshalb ziemlich bald fest, dass ich da professionelle Hilfe brauchen werde. Das war jedoch um die Jahrtausendwende zumindest hier in Potsdam ein sich (vorsichtig ausgedrückt) im Aufbau befindlicher Markt. Ich hatte keine Ahnung, an wen ich mich da wenden sollte. Also habe ich im Bekanntenkreis rumgefragt, da hatten ja auch genügend Leute Hunde.
Der erste Versuch ging gründlich nach hinten los, in wie weit die Dame mit der ich mich in Begleitung einer Bekannten und unserer Hunde mitten im Wald getroffen habe, eine Qualifizierung besaß, weiss ich gar nicht. Mundpropaganda halt. Das ging schon mit der zeitlichen Planung los, so war das Treffen viel zu spät und fand auch noch in einem Waldstück statt, dass für rege Wildschwein-Aktivitäten bekannt war (nur mir und meiner Bekannten nicht). So kam es auf dem Rückweg fast zu einer sehr unangenehmen Begegnung unserer Vierbeiner mit einem Rudel selbiger. Auch im Verlauf der "Unterrichtsstunde" machte die "Hundetrainerin" einen sehr inkompetenten Eindruck. Also war klar, es wird weitergesucht.
Mir fiel dann ein, dass am Rande des Wohngebietes in dem ich aufgewachsen bin, ein Hundeplatz betrieben wurde. Also hin da zum kiebitzen. Betrieben wurde und wird die Schule von den Grünbergs, bekannt durch die errungenen Weltmeisterschaften bei Hundeschlitten-Rennen. Ich nahm dann dort an einer Probestunde teil und war sehr zufrieden, also bin ich geblieben und habe es nicht bereut. Eine Qualifikation (also in Papierform) wollte ich nie sehen, ich war ja von den sehr schnell erzielten Ergebnissen extrem begeistert, hatte ich das doch im Vorfeld kaum für möglich gehalten. Daher kann ich nicht sagen, ob und wenn ja welche Eignungen die Trainer (alles Familienmitglieder) dort hatten und haben.
Ein regulärer Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungesgesetzes (BBiG) ist der Hundetrainer nicht. Auf der Seite BERUFENET der Agentur für Arbeit findet man unter der Bezeichnung Hundetrainer folgendes:
Die Tätigkeit im ÜberblickTierlehrer und Tierlehrerinnen trainieren bzw. dressieren Tiere, z.B. für artistische Vorstellungen, Film und Fernsehen, für den Einsatz bei der Polizei oder für die Bergrettung.
Tierlehrer/innen arbeiten z.B. für die Polizei, wo sie Polizeihunde und -pferde ausbilden. Auch in Hundeschulen, Tierpensionen sowie in Zoos, Tiergehegen und Zirkusbetrieben sind sie beschäftigt. Darüber hinaus können sie auch in der Filmwirtschaft oder in Tierheimen tätig sein.
Zugang
Um als Tierlehrer/in tätig zu sein, benötigt man üblicherweise eine Ausbildung in der Tierhaltung. Zugang finden z.B. Tierpfleger/innen.
siehe:
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=550Die Situation hier ist vergleichbar mit der bei den Peronenschützern im Sicherheitsgewerbe. Es ist kein Ausbildungsberuf, man kann aber bei tausend verschiedenen Anbietern tausend verschiedene Zertifikate erwerben, die mitunter richtig Geld kosten. Inwieweit man mit diesen Zertifikaten dann was anfangen kann, hängt mit dem Bekanntheitsgrad der Ausbildungsstätte und sicher mit der persönlichen Vermarktungsstrategie und dem guten alten Vitamin B zusammen.
Wie es aussieht, wird aber auch hier in naher Zukunft einiges passieren. Den Anfang hat die IHK ja nun schon gemacht, indem sie den Hundefachwirt und die Fortbildung zum Hundeerzieher und Verhaltensberater anbietet. Der Bereich Freizeitwirtschaft, in dem die beiden Angebote angesiedelt sind, ist sowieso groß im Kommen.
Weiteres dazu hier:
http://www.bulldogboard.eu/zeitung-fernsehen/http-www-maerkischeallgemeine-de-cms-beitrag-11585768-7249904-ihk-bietet-zweiten-lehrgang-zum-hundefachwirt-an-html-t10781.htmlPersönlich denke ich, dass es aber noch Zeit brauchen wird bis sich die neuen Qualifikationen durchgesetzt haben und bis dahin die oben angesprochene Mundpropaganda noch entscheidend für die Wahl der Hundeschule sein wird. Vorstellbar ist für mich auch, dass dann analog dem Sicherheitsgewerbe (dort ist es der § 34a der Gewerbeordnung GewO) vom Gesetzgeber eine Mindestqualifikation zur Ausübung der Tätigkeit als Gewerbe vorgeschrieben wird.