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Frage wegen Haltererlaubnis - da nicht sicher ob AB-Pit

Re: Frage wegen Haltererlaubnis - da nicht sicher ob AB-Pit

Beitragvon Bulldogge » 20.12.2011, 13:01

Mal was zum Rassegutachten:

Es ist genetisch nicht nachweisbar, zu welcher Rasse ein Hund gehört - bei Mixe sowieso nicht. Keine Chance. Das heißt, dass der Gutachter rein nach äußerlichen Merkmalen begutachten kann und vor allem darf.

Wobei wir beim einzig interessanten Faktor wären: der Gutachter.

Da gibt es Idioten und vernünftige Leute. Am besten ist es, wenn man sich mal diskret bei Listenhundehaltern umhört. Da machen sowohl die Idioten unter den Hutachtern, als auch die vernünftigen schnell die Runde. Und wo man dann begutachten lässt, wenn man es muss, liegt dann sicher auf der Hand :elkgrin2:

Hier in Brandenburg sind selbst die Amtstierärzte (obwohl die keine offiziellen Gutachter sind) eher geneigt, unproblematische Mischungen zu attestieren. Den Stress, dem sie sich aussetzen, wenn man solch ein Gutachten anfechtet (und das Recht hat man durchaus - ein behördlich angeordnetes Gutachten ist ein Verwaltungsakt, der rechtlich anfechtbar ist), tun sie sich ungerne an. Spätestens bei Gericht müssen sie darlegen, warum sie die eine oder andere Rasse vermuten und kommen bei geschickt gestellten Fragen ganz schnell ins Schwimmen (hab ich mehrfach live erlebt - war jedesmal ein Hochgenuß).

Aber: wo kein Kläger, dort kein Richter. Und solange deine Maus keinen Stress verursacht, kommt bei eurem Amt auch sicher keiner auf die Idee, nun nach 2 Jahren irgendwas an deinen Darstellungen rum zu mäkeln.

Und mach dir bitte auch keinen Stress wegen der Aussage der Polizistin - das hat erstmal gar nichts zu bedeuten. Solche Äußerungen darf sie gerne privat tätigen - sobald es dienstlich wird, kann auch sowas schnell vor Gericht enden ... und auch den Stress mag die Dame ganz sicher nicht haben. Denn spätestens dann wird sie ihre Sachkunde nachweisen müssen ...

Claudia und ich hatten auch schon die eine oder andere Begegnung mit der Staatsmacht in grün (nun ja eher blau), die uns weis machen wollte, wir hätten Staffords an der Leine. Hat bisher immer Spaß gemacht :ug:
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Re: Frage wegen Haltererlaubnis - da nicht sicher ob AB-Pit

Beitragvon shielamaus » 20.12.2011, 13:41

quisto hat geschrieben:Ich versteh dich wirklich gut-glaub mir-seit der Bullynase habe ich sogar Augen im Hinterkopf ;) ,passieren kann immer was und bleibt auch nicht aus,das Risiko hat aber jeder Hundebesitzer-egal ob Anlagehund oder nicht-selbst ein Labrador kann eingezogen werden.


oh, klar kann das mit jedem Hund passieren. Nur das es eher bei einem Listenhund passiert als mit einem Nicht-Listenhund.
Ich bin ja gewohnt meine Augen und Ohren überall zu haben und immer alles vor meinen Hunden zu sehen, da ich bis vor 1,5 Jahren einen Dobermann hatte, der Radfahrer haßte. Alles habe ich hinbekommen - aber das mit den Radfahrern nicht - also mußte ich die zuerst sehen. Ja, da lernt man es immer alles zu sehen - auch das was hinter einem ist.

Ich dachte halt, wenn man eine Anzeige bekommt oder aus welchem Grund auch immer jemand meint, daß es sich um ein Listi handelt und dies durch ein Gutachten bestätigt werden sollte - das es sich dann um Täuschung handelt und man gar nicht die Chance hat im Nachhinein eine Haltererlaubnis etc. zu machen. Ist das also nicht so?
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Re: Frage wegen Haltererlaubnis - da nicht sicher ob AB-Pit

Beitragvon kutte74 » 20.12.2011, 13:50

Ich denke nicht das das als Täuschung deklariert wird. Dazu würde ein Gerichtsverfahren gehören. Ich kenne es so (Land Brandenburg) das bei Verdacht das es sich um einen Listenhund handeln könnte ein Gutachten angeordnet wird. Dazu kommt in der Regel die Androhung eines saftigen Bußgeldes (bei mir waren es 10.000,- DM, musste ich dank Anwalt nie zahlen) und die Ankündigung bei Nichteinreichung des Gutachtens die Haltererlaubnis zu entziehen und den Hund einzuziehen. Wie Du schon schreibst kann es immer mal zu einem Vorfall mit anderen Hunden kommen, da muss man nicht selbst Schuld dran sein, ich kann da ein Lied von singen. Ich an Deiner Stelle würde mich jetzt schön gemütlich und mit ordentlichen Gutachterrecherchen im Vorfeld so ein Gutachten besorgen. Kostet, glaub ich, 75,- € und gibt ein Stück Sicherheit.
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Re: Frage wegen Haltererlaubnis - da nicht sicher ob AB-Pit

Beitragvon Bulldogge » 20.12.2011, 14:07

shielamaus hat geschrieben:und dies durch ein Gutachten bestätigt werden sollte


Dazu muss es aber erstmal kommen. Mal im Ernst jetzt: die Gutachter tendieren erfahrungsgemäß eher zu unproblematischen Gutachten. Sie haben nämlich allesamt das Problem, dass sie keine hinreichenden Beweismöglichkeiten haben. Sie beurteilen allesamt nach Äußerlichkeiten - mehr geht nicht. Und das ist vor Gericht immer schwammig (es sei denn, es sind ganz krasse Merkmale, wie beim Bullterrier zum Beispiel - und selbst hier weis ich von einem Beispiel, wo es um die Begutachtung eines Bullterriers ging, der als Minibulli angemeldet wurde aber vom OA als normaler Bullterrier eingestuft wurde - auf die Frage, ob der Gutachter und der Vetreter des OA zweifelsfrei beweisen könnten, dass es sich um einen normalen Bullterrier handelt, konnte beide keine Antwort geben) - die Gerichte wissen, was für den Hundehalter im Ernstfall auf dem Spiel steht und entscheiden deshalb eher zu Gunsten des Halters. Denn auch dem Gericht bleibt im Streitfall nichts anderes übrig, als nach reinen Äußerlichkeiten zu urteilen.
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Re: Frage wegen Haltererlaubnis - da nicht sicher ob AB-Pit

Beitragvon shielamaus » 20.12.2011, 14:14

Das beruhigt mich. Ich dachte, es wird immer eher zu Gunsten des OA tendiert. Aber wenn das so ist, dann ist das klasse.

Danke

Gibt es eigentlich keine Gentests, die zweifelsfrei beweisen, was für Rassen in einem Hund stecken? Ich dachte so was gibt es - kostet aber recht viel.
Oder sind die nicht zugelassen?
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