Michael hat geschrieben:da es ja keine großzüchter sondern nur kleine, hochqualifizierte hobbyzüchter in unser
rasse gibt, ist ja hier davon niemand betroffen.
Administrator hat geschrieben:Michael hat geschrieben:da es ja keine großzüchter sondern nur kleine, hochqualifizierte hobbyzüchter in unser
rasse gibt, ist ja hier davon niemand betroffen.
Wovon? Von der Gewährleistung? Die hast du in einem ähnlichen Umfang auch als Privatperson zu leisten! Und die Einnahmen aus dem Verkauf der Welpen sind dem Finanzamt im Rahmen der Jahreseinkommenssteuererklärung als "Sonstige Einnahmen" ebenfalls zu melden.
Der Hobbyzüchter kann nur eben die Kosten nicht geltend machen - das ist im Grunde schon fast der einzige Unterschied
Grundsätzlich gilt gem. § 438 BGB gesetzlich eine Frist von 2 Jahren, wenn die Vertragsparteien nichts geregelt.
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