Er hat die Vermutungsfreiheit! Sprich: der Gesetzgeber kann Vermutungen zu einem Sachverhalt anstellen, die er NICHT belegen muss (kein Scherz!). Dies trifft zum einen auf die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen zu und (festhalten!) auf die schädliche Wirkung auf heranwachsende Kinder und Jugendliche von einfacher Pornografie (dazu gibt es europaweit keinerlei fachliche Belege - ganz im Gegenteil). Das bedeutet, dass der Gesetzgeber auf reiner Vermutungsbasis Verordnungen und Gesetze erlassen kann und niemand kann ihn dazu zwingen (auch gerichtlich nicht), diese Vermutungen mit Fakten zu untermauern.
Das ist schon hartes Brot, gerade wo ich doch so ein Gerechtigkeitsfanatiker bin.
Das große Problem ist in meinen Augen, dass man dieses Schema auf fast sämtliche Lebensbereiche anwenden kann.
Ich betreue beruflich Potsdamer Obdachlose, was ich da schon alles erlebt habe ist echt der Hammer. Da werden Leute verheizt, dass geht gar nicht. Ich hätte heute jemandem in eine Wohnung in Wuppertal vermitteln können, gescheitert sind wir nur an der Bürokratie, die davon ausging, dass mein Teilnehmer es nicht hinbekommen wird, seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen und sie ihm deshalb die Miete nicht zahlen werden (ist sonst bei ALG II Bestandteil der Regelleistung). Die kennen ihn gar nicht!
Weiter ausholen will ich nicht, ist ja immerhin ein Hundeforum.




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