Hallo Mark,
als Richter einiger Registraturen kann ich dazu nur sagen, dass es ein ungeschrienenes Gesetz unter uns Richtern ist und sein sollte, seine eigenene Hunde und Nachzuchten nicht zu richten, auch die des Veranstalters.
Einem guten und verantwortungsbewußten Richter sollte es dennoch egal sein ob er Sein, Dein oder Unser Hund im Ring richtet.
Ein Richter hat den Standard und die Tagesform des Hundes, die er in nicht einmal 5 Minuten pro Hund anwenden muß und danach objektiv richtet.
Der Richter hat es als einziger in der Hand eine Selektion und Auswahl der Zucht- und dem Standard entsprechende Hunde aufzuzeigen und nicht der Rasse entsprechende Hunde auszusortieren, ob es den Ausstellern, Veranstalter oder Zuschauer gefällt oder nicht.
Eigene und finanzielle Interessen haben im Ring nichts verlohren!
Als Richter hat man eine sehr große Verantwortung, hat man diese nicht schon als Richteranwärter vermittelt bekommen und begriffen, hat man als Richter im Ring nichts verlohren!
@Daniela, der Begriff Richteranwärter bedeutet eigentlich, dass man so viel Ahnung von der Rasse und dem Standard hat, dass man unter einem erfahren Richter richtet, ihm die Fehler und stärken der Hunde erläutert und dem Richter seine Platzierungen nennt.Der Richter wird den Richteranwärter dann bestätigen oder Ihm Tips geben auf was man mehr auf was weniger zu achten ist.
Das ist nicht mit einem Ringschreiber zu verwechseln, der das aufschreibt, oder übersetzt, was der Richter ihm sagt.
Ob man immer alles in Standards und Vorschriften festlegen muß und kann ist meiner Ansicht nach fraglich.
Der erst Standard des AB der ABA war ein DIN A 4 Blatt , heute haben wir
4-5 Seiten. Nun frag ich mich ist der Hund AB dadurch besser geworden?


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